Bewerbungsfragen

Die folgenden Fragen können Sie in Ihrem Bewerbungsgespräch erwarten. Überlegen Sie sich bitte bereits jetzt die passenden Antworten, denn eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete. Diese folgenden Bewerbungsfragen sind typisch und kommen in fast jedem Bewerbungsgespräch vor.

Ergänzend zu den Standard-Fragen habe ich für Sie noch Fragen für Selbständige, Fragen für Führungskräfte sowie spezielle Fragen für Frauen zusammengestellt. Die Abschiedsfragen sind Allgemeingültig und werden ebenfalls sehr oft gestellt.

Wenn Sie sich die Fragen näher anschauen, werden Sie feststellen, dass man diese nicht einfach nur mit “ja” oder “nein” beantworten kann. Der Arbeitgeber verlangt eine Erklärung auf die gestellten Fragen. Das ist pure Absicht, um Sie durch das Vorstellungsgespräch bestmöglich einschätzen zu können. Viel Erfolg!

Allgemeine Fragen

Was wissen Sie über unser Unternehmen?

Warum haben Sie sich bei uns beworben?

Wo haben Sie sich noch beworben?

Warum sollten wir ausgerechnet Sie einstellen?

Erzählen Sie mir etwas über sich und Ihre Person.

Was haben Sie zuletzt gemacht und wofür waren Sie zuständig?

Warum gefällt Ihnen Ihr alter Job / Ihre aktuelle Arbeitsstelle nicht mehr?

Aus welchem Grund wurde Ihnen gekündigt?

Aus welchem Grund haben Sie gekündigt?

Warum waren Sie so lange arbeitslos?

Persönliche Fragen / Verhaltensfragen

Wie würden Ihre Arbeitskollegen Sie beschreiben?

Wie würden Ihre Freunde Sie beschreiben?

Wie würde Ihr letzter Vorgesetzter Sie beschreiben?

Wie verhalten Sie sich bei Konflikten oder Auseinandersetzungen?

Beschreiben Sie Ihren Arbeitsstil / Ihre Arbeitsweise.

Was gehört zu Ihren Stärken?

Erzählen Sie mir etwas über Ihre Schwächen. Oder haben Sie etwa keine?

Wie reagieren Sie auf Stress bzw. in Stresssituationen?

Wie reagieren Sie, wenn Sie unter Zeitdruck arbeiten müssen?

Ein Kunde ist ärgerlich und reagiert ziemlich ausfallend. Was tun Sie in einer solchen Situation?

Wie reagieren Sie auf Kritik?

Was halten Sie von Teamarbeit?

Wo möchten Sie in fünf Jahren stehen?

Was sind Ihre beruflichen Ziele?

Was tun Sie, wenn wir Sie nicht einstellen?

Fragen an Führungskräfte:

Wie motivieren Sie Ihre Mitarbeiter oder Ihr Team?

Wie lösen Sie Konflikte oder Auseinandersetzungen im Team?

Beschreiben Sie, wie Sie schwierige Mitarbeiter integrieren.

Ein Mitarbeiter sackt plötzlich in seinen Leistungen stark ab. Wie reagieren Sie darauf?

Frauen stellt man gerne folgende Fragen:

Haben Sie Kinder?

Möchten Sie gerne Kinder?

Was tun Sie, wenn Ihre Kinder krank werden?

Wie sieht Ihre Lebensplanung aus?

Bekommen Sie Beruf und Familie unter einen Hut? Ist das nicht viel zu stressig?

Sie waren seit vielen Jahren nicht mehr berufstätig. Seitdem hat sich einiges verändert. Warum glauben Sie, den Anforderungen gewachsen zu sein?

Fragen für Selbständige

Sie waren selbständig und haben eigenverantwortlich gearbeitet. Können Sie sich noch in ein Team integrieren?

Warum geben Sie Ihre Selbständigkeit auf?

Würden Sie noch einmal ein Unternehmen gründen, wenn Geld keine Rolle spielen würde?

Fragen zum Abschied

Über Geld redet man ja nicht so gerne. Sprechen wir bitte trotzdem darüber. Was sind Ihre Gehaltsvorstellungen?

So, das wäre es von unserer Seite. Haben Sie noch eine Frage an uns?

Tipps

Um Ihnen die Angst vor dem Gespräch im Bezug auf einige Fragen zu nehmen, möchte ich Ihnen an dieser Stelle folgenden Tipp geben. Sie sind nicht dazu verpflichtet alle Fragen, die Ihnen gestellt werden, zu beantworten. Sie dürfen sogar lügen oder schweigen! Jedoch nicht in Bezug auf Fragen, die mit der auszuführenden Tätigkeit in Bezug stehen. Verschweigen oder verdrehen Sie bitte keine Informationen, die es Ihnen unmöglich machen, die zur Position gehörenden Aufgaben vertragsgemäß zu erfüllen. In diesen Fällen kann Ihr Arbeitsvertrag im Nachhinein vom Arbeitgeber angefechtet werden.

Fragen die nicht gestellt werden dürfen

Es gibt Fragen, die Ihnen im Vorstellungsgespräch nicht gestellt werden dürfen. Es handelt sich hierbei um Fragen, die gegen das Recht auf “Schutz der Persönlichkeit” verstoßen. Wenn allerdings eine besondere und eindeutige Beziehung zur auszuübenden Tätigkeit besteht, dürfen diese Fragen doch gestellt werden. In diesem Abschnitt möchte ich näher auf diese Fragen und einige Fallbeispiele eingehen. Hier einige Beispiele:

Grundsätzlich dürfen Ihnen keine Fragen zu Ihrer Partei-, Kirchen- oder Gewerkschaftszugehörigkeit gestellt werden. Wenn das angestrebte Unternehmen allerdings eine Partei, eine Kirche oder eine Gewerkschaft ist, dann dürfen Ihnen auch diese Fragen gestellt werden, denn es besteht ja ein klarer Bezug zu der auszuführenden Tätigkeit.

Wenn Sie nach Ihren finanziellen Verhältnissen gefragt werden, dann dürfen Sie schweigen. Das geht niemanden etwas an. Aber auch hier gibt es eine kleine Ausnahme, nämlich wenn Sie sich als leitender Angestellter oder in einer Vertrauensstellung bei einem Unternehmen bewerben.

Fragen zu Ihrem bisherigen Gehalt dürfen ebenfalls nicht gestellt werden. Es gibt aber wieder Ausnahmen, z.B. wenn der potentielle Arbeitgeber Rückschlüsse auf Ihre Qualifikation ziehen möchte. Dies trifft vor allem auf Verkäufer zu, die zusätzlich zum Grundgehalt mit einer Provision bezahlt werden. Wenn Sie auf diese Frage eingehen, machen Sie bitte keine zu hohen Angaben (sprich: hauen Sie nicht auf den Putz!), sonst kann Ihr Arbeitsvertrag im Nachhinein angefechtet werden.

Nach einer Lohnpfändung darf grundsätzlich nicht gefragt werden. Hier dürfen Sie schweigen! Alternativ können Sie eine freundliche, aber bestimmende Aussage machen, z.B. das diese Frage nichts mit der anzustrebenden Tätigkeit zu tun hat.

Oft wird nach Vorstrafen gefragt. Diese Frage darf allerdings nur gestellt werden, wenn Sie sich um eine besondere Vertrauensstellung (Systemadministrator, etc.) bewerben oder die Frage ganz klar auf eine Strafe im Bezug zur auszuführenden Tätigkeit ausgerichtet ist. Bei einer Stelle als Programmierer darf man Sie z.B. nach einem Strafdelikt im Bereich Computer-Hacking fragen, nicht aber nach einem Verkehrsdelikt.

Die Frage nach Schwangerschaft oder Familienplanung darf grundsätzlich nicht gestellt werden. Hier dürfen Sie wieder schweigen. Es gibt keine Ausnahmen!

Nach Abstammung oder Herkunft darf nicht gefragt werden. Hier dürfen Sie schweigen.

Schweigen dürfen Sie auch bei der Frage nach Wehr- oder Zivildienst.

Wenn Sie nach Scheidung, Ihrem Lebenspartner, einer Trennung oder nach außerehelichen Lebensgefährten gefragt werden, dann dürfen Sie ebenfalls schweigen. Das geht niemanden etwas an! Nach Kinder oder einem Ehepartner darf man Sie allerdings fragen.

Nach Ihren Hobbys darf “eigentlich” auch nicht gefragt werden. Wenn Ihr Hobby aber in einem direkten Bezug zur auszuführenden Tätigkeit steht, dann darf man Sie auch hiernach fragen.

Grundsätzlich gilt

Das Gesetz zum Schutz der Persönlichkeit bzw. vor persönlichen Fragen im Vorstellungsgespräch, schließt natürlich nicht aus, dass solche Fragen trotzdem gestellt werden. Sie werden gestellt, nur so formuliert, dass Sie im Bezug zur auszuführenden Tätigkeit stehen. Glauben Sie mir, der potentielle Arbeitgeber macht sich Gedanken, wie er trotz des Gesetzes an möglichst viele Informationen des Bewerbers heran kommt. Dieser möchte ja schließlich nicht die Katze im Sack kaufen bzw. einstellen, um anschließend zu erkennen, dass er einen teuren Fehler gemacht hat. ;)

Jetzt wissen Sie aber, auf welche Fragen Sie grundsätzlich nicht oder nur eingeschränkt antworten müssen. Diese Auflistung sollte für eine gründliche Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch eine gute Hilfe sein. Gerne können Sie im Job-Forum Fragen zu diesem Thema stellen oder hier einen Kommentar hinterlassen.

13 Reaktionen zu “Bewerbungsfragen”

  1. Neues bei IT-Job-Blog

    [...] nächstes möchte ich auf die Seite “Bewerbungsfragen” hinweisen, die neu hinzugekommen ist. Auf dieser Seite zeige ich Ihnen die Fragen, die Ihnen [...]

  2. Fragen im Vorstellungsgespräch

    [...] es auf einigen News-Plattformen zu heißen Diskussionen bezüglich meines Artikels zum Thema “Fragen im Vorstellungsgespräch” gekommen ist, habe ich ihn noch etwas angepasst und erweitert. Der Artikel beinhaltet jetzt [...]

  3. lili

    Ich finde die Sammlung von Fragen sehr nützlich. Das hilft einen sehr gut sich auf ein Vorstellungsgespräch vorzubereiten. Mir fehlen allerdingse in paar Tipps dazu wie man antworten sollte. Zum Beispiel bei der Frage nach den Stärken und Schwächen. Da ist es ja nicht ratsam bei den Schwächen einfach drauflos zu plaudern.

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  7. Polizei Stefan

    Herr Schwarzer,

    erstmal ganz herzlichen Dank für die Auflistung der vielen Fragen. Man kann ja schließlich nie vorbereitet genug sein.

    Was ich besonders interessant fand, waren die Fragen, die nicht gestellt werden dürfen… und da hätte ich auch gleich noch eine Frage an Sie. Angenommen eine solche Frage wird gestellt und ich -und sicherlich auch mein Gegenüber weiß- dass das nicht in Ordnung ist, wie kann ich nun souverän antworten, ohne auf die Frage wirklich einzugehen? Das hätte ich noch gerne gewusst.

    Aber auf jeden Fall nochmal danke für den tollen Blog,

    Stefan

  8. Mark

    Vielen Dank für diese wertvollen Infos!

  9. Fragen an einen Bewerber - Tom Schimana

    [...] Fragen an einen BewerberTom Schimana · 17.02.2008 · Kommentar schreibenIm ITJobBlog wurde über Fragen geschrieben und diskutiert, welche man bei einem Einstellungsgespräch erwarten [...]

  10. Robert

    Vielen Dank für diese Liste. Sie hat mir bei meinen Vorbereitungen sehr geholfen.

  11. Cecler

    Tolle Tipps! Ich werde sie in meinem Vorstellungsgespräch verwenden.

  12. Manuela

    Vielen Dank für die vielen Fragen, puh, da muss ich mich noch gut auf mein Vorstellungsgespräch vorbereiten. Bin durch Google auf diesem Blog gelandet und war erschlagen von den vielen guten Infos. Es ist auch gut zu wissen, dass man nicht alles beantworten muss.

    Vielleicht könnte Sie die Liste noch ergänzen um Fragen, die man selber stellen sollte. :)

  13. Stephan

    Wow, super komplexer Beitrag! Hab vieles Neues mitnehmen können, Danke!

    Gruß Stephan

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